MacL
14.07.2002, 17:52
So, zwar etwas verspätet, aber immer noch besser als nie!
Die Rechtslage zur Vereinsgründung hat sich nur teilweise im Wortlaut verändert, jedoch sind die allgemeinen Bestimmungen im BGB zur Vereinsgründung und damit zur "juristischen Person" gleich geblieben!
Zur Vereinsgründung benötigen wir:
1. mindestens 7 Mitglieder (siehe § 56*)
2. Vereinssatzung nach §§ 57, 58*
3. Gewählten Vorstand (gemäß Satzung)
4. Mitgliederverzeichnis und Unterschriften mindestens 7 Mitglieder für die Eintragung im Vereinsregister beim Amtsgericht (gemäß § 59*)
5. Vorstand muss den Verein beim zuständigen Amtsgericht mit den Unterlagen gemäß § 59* anmelden
*§§, die nicht näher benannt sind, sind solche des BGB!
Nachteile eines eingetragenen Vereines:
- "Arbeit für den Vorstand"
- geregelter Mitgliedsbeitrag gemäß Vereinssatzung
- Zahlungsverzug einzelner Mitglieder
- Vereinsregister muss jederzeit dem Amtsgericht vorgelegt werden können (gemäß § 72*)
- Änderungen des Vorstands müssen immer dem zuständigen Amtsgericht gemeldet werden
- Zwangsauflösung des Vereins, wenn die Mitgliederzahl unter 3 fällt
Vorteile eines Vereins:
- "gemeinsam sind wir stark"
- leichtere Durchsetzung von Zielen, da eine nachweisbar grosse Gruppe das gleiche Anliegen hat, ähnlich wie bei einem Sportverein
- als eingetragenes Mitglied bei einigen Firmen Rabattberechtigt (z.B. TSS = 10% für Clubmitglieder!!!)
- vertragliche Vereinbarungen zum Zwecke von Vorteilen für Vereinsmitglieder schneller durchzusetzen
- teilweise staatliche Zuschüsse für Sonderaktionen möglich (sollte man aber eher nicht mit rechnen!)
- bessere Behandlung durch die Rennleitung, da man kein zusammengewürfelter und unkontrollierbarer Haufen ist, sondern ein Verein (!!!)
- als Verein ist es auch leichter eine "Heimat" zu finden, als eine nicht-organisierte Gruppe (!)
- durch die Mitgliedsbeiträge könnten wir Sonderveranstaltungen finanzieren, wie Zelten, Grillen oder auch die Anschaffung von bedruckten T-Shirts oder Sweat-Shirts oder auch der Aufkleber (worüber wir ja schon mal kurz drüber gesprochen hatten!)
- ein eingetragener Verein ist eine juristische Person und als solche rechtsfähig, sprich der Vorstand ist in der Lage Verträge im Namen des Vereins abzuschliessen und haftet nicht mit seinem Privatvermögen, sondern nur mit dem Vereinsvermögen (!!!)
Fazit:
Also ich fänd es wirklich nicht schlecht und ihr könnt mich ruhig aufklären, welche "Gefahren" ihr bei einer Vereinsgründung unsererseits seht, jedoch finde ich, dass die Vorteile die Nachteile bestens überwiegen, und dass es eine "gute Sache" wäre, wenn wir es auf die Reihe bekämen -> vorausgesetzt das Interesse besteht überhaupt und es finden sich genug, die das auch ernst genug nehmen!
Ich telefonier ja am 22.07. nochmal mit dem Präsidenten vom VHV (Verein der Honda-Vereine e.V.) und werde mich von ihm noch ein wenig mehr "aus erster Hand" über das Thema aufklären lassen.
So, wer jetzt noch etwas zu dem Thema vor dem 20./27.07. loswerden möchte, der möge das bitte tun, denn mich würde es schon interessieren, ob es nur so ein Wunschdenken von An-D und mir ist, oder ob es wirklich genug Interesse bei euch gibt!? http://home.t-online.de/home/520058537888-0001/hmm.gif
Eure Meinungen sind gefragt!
http://images.rapidforum.com/images/i25.gif
Die Rechtslage zur Vereinsgründung hat sich nur teilweise im Wortlaut verändert, jedoch sind die allgemeinen Bestimmungen im BGB zur Vereinsgründung und damit zur "juristischen Person" gleich geblieben!
Zur Vereinsgründung benötigen wir:
1. mindestens 7 Mitglieder (siehe § 56*)
2. Vereinssatzung nach §§ 57, 58*
3. Gewählten Vorstand (gemäß Satzung)
4. Mitgliederverzeichnis und Unterschriften mindestens 7 Mitglieder für die Eintragung im Vereinsregister beim Amtsgericht (gemäß § 59*)
5. Vorstand muss den Verein beim zuständigen Amtsgericht mit den Unterlagen gemäß § 59* anmelden
*§§, die nicht näher benannt sind, sind solche des BGB!
Nachteile eines eingetragenen Vereines:
- "Arbeit für den Vorstand"
- geregelter Mitgliedsbeitrag gemäß Vereinssatzung
- Zahlungsverzug einzelner Mitglieder
- Vereinsregister muss jederzeit dem Amtsgericht vorgelegt werden können (gemäß § 72*)
- Änderungen des Vorstands müssen immer dem zuständigen Amtsgericht gemeldet werden
- Zwangsauflösung des Vereins, wenn die Mitgliederzahl unter 3 fällt
Vorteile eines Vereins:
- "gemeinsam sind wir stark"
- leichtere Durchsetzung von Zielen, da eine nachweisbar grosse Gruppe das gleiche Anliegen hat, ähnlich wie bei einem Sportverein
- als eingetragenes Mitglied bei einigen Firmen Rabattberechtigt (z.B. TSS = 10% für Clubmitglieder!!!)
- vertragliche Vereinbarungen zum Zwecke von Vorteilen für Vereinsmitglieder schneller durchzusetzen
- teilweise staatliche Zuschüsse für Sonderaktionen möglich (sollte man aber eher nicht mit rechnen!)
- bessere Behandlung durch die Rennleitung, da man kein zusammengewürfelter und unkontrollierbarer Haufen ist, sondern ein Verein (!!!)
- als Verein ist es auch leichter eine "Heimat" zu finden, als eine nicht-organisierte Gruppe (!)
- durch die Mitgliedsbeiträge könnten wir Sonderveranstaltungen finanzieren, wie Zelten, Grillen oder auch die Anschaffung von bedruckten T-Shirts oder Sweat-Shirts oder auch der Aufkleber (worüber wir ja schon mal kurz drüber gesprochen hatten!)
- ein eingetragener Verein ist eine juristische Person und als solche rechtsfähig, sprich der Vorstand ist in der Lage Verträge im Namen des Vereins abzuschliessen und haftet nicht mit seinem Privatvermögen, sondern nur mit dem Vereinsvermögen (!!!)
Fazit:
Also ich fänd es wirklich nicht schlecht und ihr könnt mich ruhig aufklären, welche "Gefahren" ihr bei einer Vereinsgründung unsererseits seht, jedoch finde ich, dass die Vorteile die Nachteile bestens überwiegen, und dass es eine "gute Sache" wäre, wenn wir es auf die Reihe bekämen -> vorausgesetzt das Interesse besteht überhaupt und es finden sich genug, die das auch ernst genug nehmen!
Ich telefonier ja am 22.07. nochmal mit dem Präsidenten vom VHV (Verein der Honda-Vereine e.V.) und werde mich von ihm noch ein wenig mehr "aus erster Hand" über das Thema aufklären lassen.
So, wer jetzt noch etwas zu dem Thema vor dem 20./27.07. loswerden möchte, der möge das bitte tun, denn mich würde es schon interessieren, ob es nur so ein Wunschdenken von An-D und mir ist, oder ob es wirklich genug Interesse bei euch gibt!? http://home.t-online.de/home/520058537888-0001/hmm.gif
Eure Meinungen sind gefragt!
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